Geringwertige Wirtschaftsgüter: Neue Wertgrenzen ab 01.01.2018
Neue Wertgrenzen
Folgende Wertgrenzen ändern sich:
Der Schwellenwert für die Sofortabschreibung wird von 410 EUR auf 800 EUR angehoben (§ 6 Abs. 2 Satz 1 EStG).
Die untere Wertgrenze zur Bildung eines Sammelpostens wird von 150 EUR auf 250 EUR angehoben (§ 6 Abs. 2a Satz 1 und 4 EStG). Die Obergrenze von 1.000 EUR wird nicht verändert.
Möglichkeiten zur Abschreibung
Grenzwert
Möglichkeit zur Abschreibung
250 EUR
Wahlrecht Sofortaufwand (oder GWG)
>= 250 EUR und <= 800 EUR
Wahlrecht GWG-Abschreibung oder Poolabschreibung
> 800 EUR und ? 1.000 EUR
Regelabschreibung, wenn Poolabschreibung nicht angewandt wird
> 1.000 EUR
Regelabschreibung
Auswirkungen auf die Standardkontenrahmen SKR03 und SKR04