Freitag, 29. November 2019
Ab 01. Januar 2020 schänkt der Gesetzgeber dei Anwendung der steuerfreien Sachbezugsgrenze von 44 Euro ein.
Drastische Änderungen gibt es für die Regelung der Prepaid-Guthabenkarten.
Dies ist Teil des Jahressteuergesetzes 2019. Der Bundesrat hat der Neuregelung des §8 des Einkommensteuergesetzes (§8 Abs. 2 Satz 11 EStG) am 29.11.2019 zugestimmt.
Was heißt das im Detail?
Die 44-Euro-Freigrenze bleibt erhalten, Arbeitgeber können also weiterhin Ihren Mitarbeitern in dieser Höhe steuer- und sozialversicherungsfreie Sachbezüge gewähren.