Buchführung, News, Steuern
Geringwertige Wirtschaftsgüter: Neue Wertgrenzen ab 01.01.2018
Neue Wertgrenzen Folgende Wertgrenzen ändern sich: Der Schwellenwert für die Sofortabschreibung wird von 410 EUR auf 800 EUR angehoben (§ 6 Abs. 2 Satz 1 EStG). Die untere Wertgrenze zur Bildung eines Sammelpostens wird von 150 EUR auf 250 EUR ang…