Auf dieses Konto wird die Abschreibung auf die Sammelposten für Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bzw. einem Einlagewert zwischen 250 und 1.000 Euro (bis 31.12.2017: 150 und 1000 Euro) (§ 6 Abs. 2a EStG) gebucht, die auf dem Konto „Wirtschaftsgüter (Sammelposten) (SKR03: 0485 – SKR04: 0675)“ erfasst sind.
Das Konto wurde 2008 auf Grund der Einführung des Sammelpostens durch das Unternehmensteuerreformgesetz angelegt.
Bei dem Konto handelt es sich um ein Konto aus dem Bereich „Sonstige betriebliche Aufwendungen und Abschreibungen„.
Gem. § 6 Abs. 2a EStG sind die Sammelposten im Jahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage und in den vier darauf folgenden Jahren zu je 20 % abzuschreiben. Da ein Sammelposten immer nur für alle in einem Wirtschaftsjahr angeschafften Wirtschaftsgüter gebildet wird, ist jeder Sammelposten gesondert abzuschreiben.
Für die Abschreibung des Sammelpostens kommt es weder auf die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer der einzelnen in ihm erfassten Wirtschaftsgüter an noch darauf, ob während des fünfjährigen Abschreibungszeitraums Wirtschaftsgüter aus dem Sammelposten aus dem Betriebsvermögen ausscheiden. Der Abschreibungssatz bleibt immer bei 20 %. Auch erfolgt keine zeitanteilige Abschreibung im Erstjahr.