Betriebliche Fernsehgeräte sind über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer, die nach amtlicher AfA-Tabelle sieben Jahre beträgt, linear abzuschreiben. Im Jahr der Anschaffung hat die Abschreibung zeitanteilig zu erfolgen. Die Abschreibung wird auf das Konto „Abschreibung auf Sachanlagen (ohne AfA auf Kfz und Gebäude) (SKR03: 4830 – SKR04: 6220)“ gebucht.
Abschreibung als geringwertiges Wirtschaftsgut:
Nach § 6 Abs. 2 EStG können Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten bis zu 800 EUR (bis 31.12.2017: bis zu 410 EUR) netto sofort abgeschrieben werden. Die Buchung erfolgt auf das Konto "Sofortabschreibung GWG (SKR03: 4855 - SKR04: 6260)".
Alternativ kann für geringwertige Wirtschaftsgüter mit Anschaffungs- oder Herstellungskosten über 250 EUR (bis 31.12.2017: 150 EUR) bis 1.000 EUR auch ein Sammelposten gebildet werden. Die Abschreibung wird dann auf das Konto "Abschreibung auf den Sammelposten Wirtschaftsgüter (SKR03: 4862 - SKR04: 6264)" gebucht. Es besteht ein Wahlrecht.