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Geringwertige Wirtschaftsgüter: Neue Wertgrenzen ab 01.01.2018
Neue Wertgrenzen
Folgende Wertgrenzen ändern sich:
Der Schwellenwert für die Sofortabschreibung wird von 410 EUR auf 800 EUR angehoben (§ 6 Abs. 2 Satz 1 EStG).
Die untere Wertgrenze zur Bildung eines Sammelpostens wird von 150 EUR auf 250 EUR …