Kann wegen der Beendigung des Arbeitsverhältnisses der Urlaub entweder ganz oder teilweise nicht in natura gewährt werden, so stellt sich häufig die Frage der Abgeltung, also der Ausgleichung durch Geldzahlung.
Häufig ist jedoch fraglich, wie die Abgeltung dann zu berechnen ist? Dafür stellen wir Ihnen hier einen Rechner zur Verfügung.