Die Tatsache, dass durch die am 29.11.2019 verabschiedete Änderung des §8 Abs 2 Satz 11 EStG es nur noch möglich ist Prepaid-Geldkarten bei Deutschen Online Händlern einzusetzen stößt bei vielen Nutzen erst mal auf Unverständnis.
Hauptsächlich wurden diese Prepaid-Karten für den Einkauf beim wohl größten und bekantesten Versandhaus „Amazon“ genutzt. Damit ist jetzt Schluss, da Amazon seinen Firmensitz nicht innerhalb Deutschlands hat.
Aber es gibt viele Alternativen, welche ich Ihnen hier vorstellen möchte.
Amazon-Alternativen für Bücher und Unterhaltungsmedien