Mittwoch, 01. Januar 2020
Berufsbildungsgesetz (BBiG) – Änderung zum 01.01.2020
Das Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (DRS
19/10815 vom 11.06.2019) wurde am 29.11.2019 vom Bundesrat verabschiedet. Die
wesentlichen Neuerungen sind:
- Mindestvergütung für Auszubildende (§ 17 BBiG): Ab 01.01.2020 wird für Auszubildende in tariflich nicht gebundenen Betrieben ein Mindestlohn gesetzlich festgelegt. Für die vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 begonnenen Berufsausbildung gilt
- im 1.Ausbildungsjahr eine Mindestvergütung von 515,00 Euro und steigt
- im 2. Jahr um 18%,
- im 3. Jahr um 35% und im 4. Jahr um 40% auf Basis des 1.Ausbildungsjahrs.
- Stärkung und Weiterbildung der höherqualifizierenden Berufsbildung
- Stärkung der Teilzeitberufsbildung