Berufsbildungsgesetz (BBiG) – Änderung zum 01.01.2020
Das Gesetz zur Modernisierung und Stärkung der beruflichen Bildung (DRS
19/10815 vom 11.06.2019) wurde am 29.11.2019 vom Bundesrat verabschiedet. Die
wesentlichen Neuerungen sind:
Mindestvergütung für Auszubildende (§ 17 BBiG): Ab 01.01.2020 wird für Auszubildende in tariflich nicht gebundenen Betrieben ein Mindestlohn gesetzlich festgelegt. Für die vom 01.01.2020 bis 31.12.2020 begonnenen Berufsausbildung gilt
im 1.Ausbildungsjahr eine Mindestvergütung von 515,00 Euro und steigt
im 2. Jahr um 18%,
im 3. Jahr um 35% und im 4. Jahr um 40% auf Basis des 1.Ausbildungsjahrs.
Stärkung und Weiterbildung der höherqualifizierenden Berufsbildung