Eine Vorfälligkeitsentschädigung muss immer dann gezahlt werden, wenn ein Bankdarlehen vorzeitig gekündigt wird. Die Zahlung wird auf das Konto „Zinsaufwendungen für langfristige Verbindlichkeiten (SKR03: 2120 – SKR04: 7320)“ gebucht.
Die Gegenbuchung erfolgt auf das Konto „Bank (SKR03: 1200 – SKR04: 1800)“.