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Geschäftsvorfall suchen, wie z.B.: Abschreibung

Fußbodenerneuerung

Beschreibung

Die Aufwendungen für die Erneuerung des Fußbodens stellen in aller Regel Erhaltungsaufwendungen dar. Diese werden auf das Konto „Instandhaltung betrieblicher Räume (SKR03: 4260 – SKR04: 6335)“ gebucht.

Die in den Kosten enthaltene Vorsteuer wird auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer (SKR03: 1576 – SKR04: 1406)“ gebucht.

Bei Erhaltungsaufwand handelt es sich vornehmlich um laufende Kosten für die Instandhaltung der Wohnung. Erhaltungsaufwand liegt auch vor bei Verlegung eines Teppichbodens auf Parkett.

Geschäftsvorfall

Konten (SKR03/SKR04)

Kontenbezeichnung SKR03 SKR04
Instandhaltung betrieblicher Räume 4260 6335
Konten

Buchungsbeispiel

Unternehmer Mustermann lässt in seinem Büro den alten Teppichboden entfernen und einen neuen verlegen. Firma Testmann stellt ihm eine Rechnung.

Kontierungsvorschlag

Soll Haben
4260 Instandhaltung betrieblicher Räume an 70000-99999 Kreditoren
1576 Abziehbare Vorsteuer 19 %
Soll Haben
6335 Instandhaltung betrieblicher Räume an 70000-99999 Kreditoren
1406 Abziehbare Vorsteuer 19 %
Buchungsbeispiel & Kontierung

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