Die Aufwendungen für die Erneuerung des Fußbodens stellen in aller Regel Erhaltungsaufwendungen dar. Diese werden auf das Konto “Instandhaltung betrieblicher Räume (SKR03 #4260/SKR04 #6335)” gebucht.
Die in den Kosten enthaltene Vorsteuer wird auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer (SKR03 #1576/SKR04 #1406)“ gebucht.
Bei Erhaltungsaufwand handelt es sich vornehmlich um laufende Kosten für die Instandhaltung der Wohnung. Erhaltungsaufwand liegt auch vor bei Verlegung eines Teppichbodens auf Parkett.