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Geschäftsvorfall suchen, wie z.B.: Abschreibung

Steuerfreie Ausfuhrlieferung in Drittstaaten

SKR03: 4120 – SKR04: 8120

Beschreibung

Verkauft ein deutscher Unternehmer Waren an einen Kunden aus dem Drittlandsgebiet (Ausfuhrlieferung, § 6 UStG), so ist diese Lieferung gem. § 4 Nr. 1a UStG steuerfrei. Voraussetzung für die Steuerfreiheit ist jedoch, dass die Ausfuhr nachgewiesen wird.

Solange kein Ausfuhrnachweis (§§ 8 ff UStDV) vorliegt, wird der Erlös als steuerpflichtig behandelt (Abschn. 6.5 UStAE).

Bringt der Erwerber nachträglich einen Ausfuhrnachweis bei, wird die einbehaltene Umsatzsteuer dem Erwerber ausbezahlt. Der ursprünglich steuerpflichtige Erlös wird auf das Konto „Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 1a UStG (SKR03: 4120 – SKR04: 8120)“ umgebucht.

Geschäftsvorfall

Konten (SKR03/SKR04)

Kontenbezeichnung SKR03 SKR04
Steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 1a UStG 4120 8120
Konten

Buchungsbeispiel

Ein deutscher Unternehmer liefert Waren an einen Kunden aus dem Drittlandsgebiet (Ausfuhrlieferung). Der Kunde zahlt bar. Der Kunde bringt nachträglich eine Steuerbescheinigung. Der Erlös muss auf „steuerfreie Umsätze (SKR03: 4120 – SKR04: 8120)“ umgebucht werden. Die MwSt wird dem Kunden ausbezahlt.

Kontierungsvorschlag

1. Zahlungseingang Erlös

Soll   Haben
1000 Kasse an 8400 Erlöse 19% USt

2. Rückzahlung Umsatzsteuer

Soll   Haben
8400 Erlöse 19 % USt an 1000 Kasse

2. Umbuchung auf steuerfreie Erlöse

Soll   Haben
8400 Erlöse 19 % USt an 8120 steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 1a UStG

1. Zahlungseingang Erlös

Soll   Haben
1600 Kasse an 4400 Erlöse 19% USt

2. Rückzahlung Umsatzsteuer

Soll   Haben
4400 Erlöse 19 % USt an 1600 Kasse

2. Umbuchung auf steuerfreie Erlöse

Soll   Haben
4400 Erlöse 19 % USt an 4120 steuerfreie Umsätze § 4 Nr. 1a UStG
Buchungsbeispiel & Kontierung

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