Bei Einlagen werden Gegenstände oder Geld zunächst privat und dann betrieblich genutzt. Diese Vorgänge führen zu einer Verminderung bzw. zu einer Vergrößerung des Eigenkapitals.
Auch die zweckgebundene Entnahme von Barbeträgen, z.B. für die private Einkommensteuer, für private Versicherungen usw., wirken sich nicht auf den Gewinn aus. Handelt es sich jedoch um Sach-, Nutzungs- und Leistungsentnahmen, ergeben sich in der Regel steuerliche Auswirkungen.
Wenn betriebliche Aufwendungen mit privaten Mitteln bezahlt werden, wird eine Bareinlage getätigt. Wenn ein Wirtschaftsgut, das bisher privat genutzt wurde, nunmehr für betriebliche Zwecke genutzt wird, wird das Wirtschaftsgut ins Betriebsvermögen eingelegt. Die Einlage von Barbeträgen, Sachen oder Nutzungen wird in der Buchführung auf das Konto „Privateinlagen (SKR03: 1890 – SKR04: 2180)“ gebucht. Welches Gegenkonto verwendet wird, hängt jeweils davon ab, welchem Bereich die Privateinlage zuzuordnen ist.