Aufwendungen für Übersetzungen werden auf das Konto “Fremdarbeiten (Vertrieb) (SKR03 #4780/SKR04 #6780)” gebucht. Die Buchung der abziehbaren Vorsteuer erfolgt auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer (SKR03 #1576/SKR04 #1406)“.
Der Architekt Mustermann bezieht Büromaschinen aus dem Ausland. Die Betriebsanleitung ist nicht in deutscher Sprache erhältlich, so dass eine Übersetzung erforderlich ist.