Um eine periodengerechte, möglichst exakte Erfolgskontrolle des betrieblichen Geschehens zu gewährleisten und eine Basis für Preiskalkulationen zu haben, ist es empfehlenswert, bestimmte Buchungen nicht erst im Rahmen der Abschlussbuchungen, sondern monatlich vorzunehmen. Hierbei sollen kalkulatorische Kosten eindeutig von unterjährigen Kostenverrechnungen getrennt werden.
Damit die BWA aussagekräftiger wird, können unterjährig Zinsen gebucht werden (unterjährige Kostenverrechnungen). Für die unterjährige Abgrenzung der Kostenart Zinsen gibt es in der Praxis unterschiedliche Vorgehensweisen:
- Monatliche Buchung der Zinsen gegen das betreffende Bankkonto
- Monatliche Buchung eines pauschalen Zinsbetrages gegen das Konto „Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten (nicht im Finanzmittelfonds enthalten) (SKR03: 1295 – SKR04: 1895)“
Die Buchung unterjähriger Kostenverrechnungen ist erfolgswirksam.