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Geschäftsvorfall suchen, wie z.B.: Abschreibung

Abschreibung auf Elektrofahrzeuge (PKW)

SKR03: 4832 – SKR04: 6222

Beschreibung

Die Anschaffungskosten eines Elektrofahrzeuges sind über die Nutzungsdauer abzuschreiben. Die Nutzungsdauer für Elektrofahrzeuge beträgt 6 Jahre. Wird ein gebrauchtes Fahrzeug angeschafft oder aus dem Privatvermögen in den Betrieb eingebracht, wird die Nutzungsdauer zu Grunde gelegt, in der das Fahrzeug voraussichtlich im Betrieb genutzt wird. Die Abschreibungen können linear oder nach Maßgabe der Leistung erfolgen.

Im Jahr der Anschaffung darf die Abschreibung nur zeitanteilig, d.h. monatsgenau, vorgenommen werden.

Für rein elektrisch betriebene Lieferfahrzeuge und elektrisch betriebene Lastenfahrräder kann von 2020 bis 2030 eine Sonderabschreibung von 50 % im Jahr der Anschaffung in Anspruch genommen werden.

Die Abschreibungen werden auf das Konto „Abschreibungen auf Kfz (SKR03: 4832 – SKR04: 6222)“ gebucht.

Geschäftsvorfall

Konten (SKR03/SKR04)

Kontenbezeichnung SKR03 SKR04
Abschreibungen auf Kfz 4832 6222
Absetzung für außergewöhnliche technische und wirtschaftliche Abnutzung des Kfz 4842 6232
Abschreibungen auf Sachanlagen auf Grund steuerlicher Sondervorschriften 4850 6240
Konten

Buchungsbeispiel

Unternehmer Mustermann erwirbt ein Elektrofahrzeug. Dieses erfüllt die Voraussetzungen für die Gewährung des Umweltbonus.

Die Nutzungsdauer des Elektrofahrzeugs beträgt laut AfA-Tabelle 6 Jahre. Es wird linear abgeschrieben.

Kontierungsvorschlag

  • Soll   Haben
    4832 Abschreibungen auf Kfz an 0320 PKW
  • Soll   Haben
    6222 Abschreibungen auf Kfz an 0520 PKW
Buchungsbeispiel & Kontierung

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