Bei einem Hochwasserschaden können Einrichtungsgegenstände und Maschinen beschädigt oder zerstört worden sein. Sind die Gegenstände beschädigt worden, können sie wieder instand gesetzt werden. Die Reparaturkosten werden auf das Konto „Reparaturen und Instandsetzungen von technischen Anlagen und Maschinen (SKR03: 4800 – SKR04: 6460)“ oder auf das Konto „Reparaturen und Instandsetzungen Betriebs- und Geschäftsausstattung (SKR03: 4805 – SKR04: 6470)“ gebucht.
Die in den Reparaturrechnungen enthaltene Umsatzsteuer wird auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer 19 % (SKR03: 1576 – SKR04: 1406)“ gebucht.