Soweit es sich um eine private Versicherung handelt bzw. um die Prämie, die auf das private Risiko entfällt, handelt es sich um Privatentnahmen. Soweit es sich um Versicherungen handelt, die als Vorsorgeaufwendungen zu berücksichtigen sind, werden diese auf das Konto „Sonderausgaben beschränkt abzugsfähig (SKR03: 1820 – SKR04: 2200)“ gebucht.
Typische Beispiele für private Versicherungen sind:
- Private Haftpflichtversicherung
- Private Rechtsschutzversicherung
- Private Unfallversicherung
- Krankenversicherung
- Risikolebensversicherung