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Geschäftsvorfall suchen, wie z.B.: Abschreibung

Abwehr einer Abmahnung von Abmahnvereinen

SKR03: 4950 – SKR04: 6825

Beschreibung

Wird gegen die Abmahnung eines Abmahnvereins vorgegangen und wird hierfür ein Rechtsanwalt eingeschaltet, so wird dessen Honorar auf das Konto Rechts- und Beratungskosten (SKR03: 4950 – SKR04: 6825) gebucht.

Geschäftsvorfall

Konten (SKR03/SKR04)

Kontenbezeichnung SKR03 SKR04
Rechts- und Beratungskosten 4950 6825
Konten

Buchungsbeispiel

Ein Mitbewerber lässt Unternehmer Mustermann von einem Abmahnverein abmahnen. Mustermann beauftragt einen Rechtsanwalt mit der Abwehr der Abmahnung. Dieser stellt eine Rechnung.

Buchungsbeispiel & Kontierung

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