Unternehmer Mustermann hat mit seinem Vermieter einen Mietvertrag abgeschlossen, der eine Laufzeit von insgesamt 5 Jahren hat. Vorzeitig nach 3 Jahren will Mustermann den Mietvertrag kündigen, weil er ein eigenes Bürogebäude errichtet hat, in dem er auch sein eigenes Unternehmen betreiben will. Damit der Vermieter bereit ist, den Mietvertrag vorzeitig zu beenden, zahlt Mustermann eine Abfindung. Mustermann zahlt die Abfindungen aus betrieblichem Anlass, so dass er seine Abfindung für das vorzeitige Ausscheiden aus dem Mietvertrag sofort als Betriebsausgabe abziehen kann.