Werkzeuge und Kleingeräte mit einem Anschaffungspreis von bis zu 250 EUR (bis 31.12.2017: 150 EUR) netto können sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden. Die Buchung erfolgt auf das Konto „Werkzeuge und Kleingeräte (SKR03: 4985 – SKR04: 6845)“.
Liegen die Anschaffungskosten darüber, kommt gegebenenfalls eine Behandlung als geringwertiges Wirtschaftsgut in Betracht.
Zu den Werkzeugen und Kleingeräten zählen z.B.
- Sägen, Handkreissägen
- Hämmer
- Bohrer, Handbohrmaschinen
- Schraubenzieher, Akkuschrauber
- Feilen
- Hobel
Die in der Rechnung ausgewiesene Vorsteuer wird auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer (SKR03: 1576 – SKR04: 1406)“ gebucht.