Hat eine Kapitalgesellschaft ihrem (Gesellschafter-)Geschäftsführer eine Pensionszusage erteilt, wird diese oft durch den Abschluss einer sog. Rückdeckungsversicherung abgesichert.
Die Netto-Prämie für eine Rückdeckungsversicherung wird auf das Konto „Netto-Prämie für Rückdeckung künftiger Versorgungsleistungen (SKR03: 4370 – SKR04: 6410)“ gebucht.