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Geschäftsvorfall suchen, wie z.B.: Abschreibung

Herstellkosten von Gebäuden auf fremden Grund und Boden

SKR03: 0160 – SKR04: 0330

Beschreibung

Wird mit dem Einverständnis des Grundstückseigentümers ein betriebliches Gebäude errichtet, wird das Gebäude zivilrechtliches Eigentum des Grundstückseigentümers, auch wenn dieser die Herstellungskosten nicht getragen hat. Es handelt sich um ein Gebäude auf fremden Grund und Boden, das nach Gebäudegrundsätzen abzuschreiben ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob mit dem Eigentümer ein entgeltliches oder unentgeltliches Nutzungsrecht vereinbart worden ist.

Die Herstellungskosten für das betrieblich genutzte Gebäude bzw. den betrieblich genutzten Gebäudeteil werden als eigenständiges Wirtschaftsgut auf das Konto „Bauten auf fremden Grundstücken (SKR03: 0160 – SKR04: 0330)“ gebucht.

Die in den Kosten enthaltene Vorsteuer wird auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer (SKR03: 1576 – SKR04: 1406)“ gebucht.

Geschäftsvorfall

Konten (SKR03/SKR04)

Kontenbezeichnung SKR03 SKR04
Bauten auf fremden Grundstücken 0160 0330
Konten

Buchungsbeispiel

Herr Mustermann hat auf dem Grundstück, das sich im Alleineigentum seiner Ehefrau befindet, ein Gebäude errichtet, das er für seine betrieblichen Zwecke verwendet. Herr Mustermann errichtet das Gebäude mit dem Einverständnis seiner Ehefrau.

Die Baufirma stellt die Rechnung inkl. Vorsteuer.

Kontierungsvorschlag

Soll Haben
0160 Bauten auf fremden Grundstücken an 1200 Bank
1576 Abziehbare Vorsteuer 19 %
Soll Haben
0330 Bauten auf fremden Grundstücken an 1800 Bank
1406 Abziehbare Vorsteuer 19 %
Buchungsbeispiel & Kontierung

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Insbesondere ersetzen die Informationen keine qualifizierte Beratung durch einen Steuerberater.