Die Anschaffungskosten eines Vorführwagens werden auf das Anlagekonto „Pkw (SKR03: 0320 – SKR04: 0520)“ oder auf das Konto „Lkw (SKR03: 0350 – SKR04: 0540)“ gebucht.
Die in der Rechnung ausgewiesene Vorsteuer wird auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer (SKR03: 1576 – SKR04: 1406)“ gebucht.