Aufwendungen für Maßnahmen, die dazu dienen, das Ansehen des Unternehmens zu fördern und die Produkte und/oder Dienstleistungen zu verkaufen, sind Werbekosten. Dazu gehören insbesondere Aufwendungen für Postwurfsendungen, Anzeigen in Zeitungen und Zeitschriften, Fernseh-, Rundfunk- und Kinowerbung usw. Diese Aufwendungen werden auf das Konto „Werbekosten (SKR03: 4600 – SKR04: 6600)“ gebucht.
So genannte Werbegeschenke wie z.B. Kugelschreiber oder Kalender werden auf das Konto „Streuartikel“ gebucht, da die Aufwendungen einzeln und getrennt von den anderen Betriebsausgaben erfasst werden müssen.
Die Buchung der abziehbaren Vorsteuer erfolgt auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer (SKR03: 1576 – SKR04: 1406)“.