Demgegenüber ist die Umstellung der Heizung z.B. von Kohleöfen auf eine Zentralheizung bzw. die Umstellung von Öl auf Gas dem Erhaltungsaufwand zuzuordnen. Das gleiche gilt für Reparaturkosten. Die aufgewendeten Kosten werden auf das Konto „Reparaturen und Instandhaltung von Bauten (SKR03: 4801 – SKR04: 6450)“ gebucht.
Die gesamte in der Rechnung ausgewiesene Umsatzsteuer wird auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer (SKR03: 1576 – SKR04: 1406)“ gebucht.