Wassergebühren, Wasserbenutzungsgebühren usw. können sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden. Die betreffenden Aufwendungen werden auf das Konto “Gas, Strom, Wasser (SKR03 #4240/SKR04 #6325)” gebucht.
Die Buchung der abziehbaren Vorsteuer erfolgt auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer (SKR03 #1576/SKR04 #1406)“.