Wassergebühren, Wasserbenutzungsgebühren usw. können sofort als Betriebsausgaben abgezogen werden. Die betreffenden Aufwendungen werden auf das Konto „Gas, Strom, Wasser (SKR03: 4240 – SKR04: 6325)“ gebucht.
Die Buchung der abziehbaren Vorsteuer erfolgt auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer 7 % (SKR03: 1571 – SKR04: 1401)“.