Die zu den Bewirtschaftungskosten zählenden Aufwendungen für den Schornsteinfeger werden bei betrieblichen Gebäuden auf das Konto “Grundstücksaufwendungen betrieblich” bzw. “Grundstücksaufwendungen (SKR03 #4290/SKR04 #6350)” gebucht.
Die gesamte in der Rechnung ausgewiesene Vorsteuer wird auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer (SKR03 #1576/SKR04 #1406)“ gebucht.