Der Bagger muss abgeschrieben werden. Da der Bagger ein bewegliches Wirtschaftsgut des Anlagevermögens ist, besteht bei Anschaffung bis 31.12.2007 und vom 01.01.2009 bis 31.12.2010 die Wahlmöglichkeit zwischen der degressiven Abschreibung (§ 7 Abs. 2 EStG), der linearen Abschreibung (§ 7 Abs. 1 EStG) oder der Abschreibung nach Maßgabe der Leistung (§ 7 Abs. 1 S. 6 EStG). Wird der Bagger im Jahr 2008 oder ab dem 01.01.2011 angeschafft, darf die degressive AfA nicht angewendet werden.
Wird die lineare Abschreibung gewählt, muss diese bis zum Abschreibungsende beibehalten werden. Ein Wechsel zur degressiven AfA ist nicht möglich. Anders ist die Rechtslage, wenn für Anschaffungen bis 31.12.2007, vom 01.01.2009 bis 31.12.2010 und vom 01.01.2020 bis 31.12.2021 die degressive AfA gewählt wurde. In diesem Fall kann jederzeit zur linearen AfA gewechselt werden (§ 7 Abs. 3 EStG). Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer kann der besonderen AfA-Tabelle für das Baugewerbe entnommen werden. Nach der zurzeit gültigen besonderen AfA-Tabelle für das Baugewerbe gelten für Bagger die folgenden unterschiedlichen Nutzungsdauern:
Hydraulikbagger
5 Jahre
Bagger bis 35 kW Motorleistung
7 Jahre
Bagger ab 36 kW Motorleistung
8 Jahre
Leichte Dieselbagger auf Raupen bis 30 kW
6 Jahre
Mittelschwere Dieselbagger auf Raupen ab 31 kW
8 Jahre
Schwere Dieselbagger auf Raupen, ab 75 kW
10 Jahre
Teleskopbagger
7 Jahre
Schaufelradbagger
15 Jahre
Grabenfräsen bis 35 kW
5 Jahre
Grabenfräsen ab 36 kW
8 Jahre
Schaufelradbagger auf Raupen
8 Jahre
Im Jahr der Anschaffung kann die lineare und die degressive Abschreibung nur zeitanteilig in Anspruch genommen werden und zwar mit 1/12 des Jahresbetrages für jeden angefangenen Monat.
Die Abschreibungen werden auf das Konto „Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Kfz und Gebäude) (SKR03: 4830 – SKR04: 6220)“ gebucht.
Bauunternehmer Mustermann erwirbt einen Hydraulikbagger von einem Baumaschinenhändler. Der Bagger wird auf das Konto „Maschinen SKR03: 0210 – SKR04: 0440)“ gebucht.
Der Bagger wird linear abgeschrieben. Da die Nutzungsdauer des Hydraulikbaggers beträgt laut amtlicher AfA-Tabelle für das Baugewerbe auf fünf Jahre.
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