Bei Außenanlagen muss grundsätzlich unterschieden werden, ob es sich handelt um
- Außenanlagen, die zusammen mit dem Gebäude abgeschrieben werden,
- Außenanlagen, die Betriebsvorrichtungen darstellen,
- sonstige Außenanlagen, die abnutzbare, unbewegliche Wirtschaftsgüter darstellen.
Zählen die Außenanlagen zum Gebäude, werden sie zusammen mit dem Gebäude abgeschrieben. Die Abschreibung wird auf das Konto „Abschreibungen auf Gebäude (SKR03: 4831 – SKR04: 6221)“ gebucht.
Zählen die Außenanlagen zu den Betriebsvorrichtungen oder handelt es sich um abnutzbare, unbewegliche Wirtschaftsgüter, erfolgt die Buchung der Abschreibung auf das Konto „Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Kfz und Gebäude) (SKR03: 4830 – SKR04: 6220)“.