Die Anschaffungskosten einer Kälteanlage werden auf das Konto „Technische Anlagen (SKR03: 0240 – SKR04: 0420)“ gebucht.
Die in der Rechnung gesondert ausgewiesene Umsatzsteuer wird auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer (SKR03: 1576 – SKR04: 1406)“ gebucht.