Barzahlungsrabatte, die Kunden gewährt werden, werden buchmäßig nicht gesondert ausgewiesen. Es werden die um die Rabatte geminderten Beträge als Erlöse gebucht.
Nachträglich gewährte Rabatte werden nach dem Bruttoverfahren verbucht. Danach wird zunächst der volle Rechnungsbetrag (Bruttobetrag inklusive anteiliger Umsatzsteuer) auf das betreffende Debitorenkonto 10000-69999 bzw. Forderungskonto gebucht.
Der gewährte Rabatt wird brutto (inklusive anteiliger Umsatzsteuer) auf das Konto „Gewährte Rabatte (SKR03: 8770 – SKR04: 4770)“ gebucht.