Alleinvertretungsrecht bedeutet, dass ein Unternehmer durch einen sog. Ausschließlichkeitsvertrag das Recht erwirbt, als alleiniger Vertreter Produkte eines anderen Unternehmers im eigenen Namen und für eigene Rechnung zu kaufen und zu verkaufen. Bei einem Alleinvertreter handelt es sich nicht um einen Handelsvertreter.
Die Anschaffungskosten für ein Alleinvertriebsrecht müssen aktiviert werden. Sie werden auf das Konto „Ähnliche Rechte und Werte (SKR03: 0025 – SKR04: 0130)„ gebucht.