Baustellencontainer als Betriebsvorrichtungen sind abnutzbare bewegliche Wirtschaftsgüter und unterliegen der Abschreibung. Die Abschreibung kann bei Anschaffung bis 31.12.2007 und vom 01.01.2009 bis 31.12.2010 linear gem. § 7 Abs. 1 EStG oder degressiv gem. § 7 Abs. 2 EStG erfolgen. Bei Anschaffung im Jahr 2008 und ab 01.01.2011 ist die Inanspruchnahme der degressiven Abschreibung nicht möglich.
Die Nutzungsdauer nach amtlicher AfA-Tabelle beträgt 10 Jahre. Die Abschreibungen werden auf das Konto „Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Kfz und Gebäude) (SKR03: 4830 – SKR04: 6220)“ gebucht.
Ist der Baustellencontainer als Gebäude einzuordnen, erfolgt die Abschreibung nach §§ 7 Abs. 4 und Abs. 5 EStG. Die Buchung der Abschreibung erfolgt auf das Konto „Abschreibungen auf Gebäude (SKR03: 4831 – SKR04: 6221)“.