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Geschäftsvorfall suchen, wie z.B.: Abschreibung

Abschreibung auf Kälteanlagen

SKR03: 4830 – SKR04: 6220

Beschreibung

Kälteanlagen sind bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Sie werden mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt laut amtlicher AfA-Tabelle 14 Jahre. Es steht die lineare Abschreibung nach § 7 Abs. 1 EStG oder bei Anschaffung bis 31.12.2007, vom 01.01.2009 bis 31.12.2010 und vom 01.01.2020 bis 31.12.2021 die degressive Abschreibung nach § 7 Abs. 2 EStG zur Verfügung. Bei Anschaffung im Jahr 2008 und ab 01.01.2011 kann nur die lineare Abschreibung in Anspruch genommen werden.

Wurde die Kälteanlage im Lauf eines Jahres angeschafft, können die Abschreibungen nur zeitanteilig beansprucht werden. Das ist 1/12 der Jahresabschreibung pro angefangenem Monat.

Die Abschreibungen einer Kälteanlage werden auf das Konto „Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Kfz und Gebäude) (SKR03: 4830 – SKR04: 6220)“ gebucht.

Geschäftsvorfall

Konten (SKR03/SKR04)

Kontenbezeichnung SKR03 SKR04
Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Kfz und Gebäude) 4830 6220
Konten

Buchungsbeispiel

Die Kälteanlage wurde auf das Konto „Maschinelle Anlagen (SKR03: 0240 – SKR04: 0420)“ gebucht.

Die Kälteanlage wird linear nach § 7 Abs. 1 EStG abgeschrieben. Die lineare AfA richtet sich nach der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer. Nach der aktuellen AfA-Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter beträgt die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer einer Kühlanlage 14 Jahre.

Die Abschreibung wird gebucht.

Kontierungsvorschlag

Buchungsbeispiel & Kontierung

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