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Geschäftsvorfall suchen, wie z.B.: Abschreibung

Abschreibung auf Elektronutzfahrzeuge (LKW)

SKR03: 4832 – SKR04: 6222

Beschreibung

Die Anschaffungskosten eines Elektrofahrzeuges sind über die Nutzungsdauer abzuschreiben. Die Nutzungsdauer für Elektrofahrzeuge beträgt 6 Jahre. Wird ein gebrauchtes Fahrzeug angeschafft oder aus dem Privatvermögen in den Betrieb eingebracht, wird die Nutzungsdauer zu Grunde gelegt, in der das Fahrzeug voraussichtlich im Betrieb genutzt wird. Die Abschreibungen können linear oder nach Maßgabe der Leistung erfolgen.

Im Jahr der Anschaffung darf die Abschreibung nur zeitanteilig, d.h. monatsgenau, vorgenommen werden.

Für rein elektrisch betriebene Lieferfahrzeuge und elektrisch betriebene Lastenfahrräder kann von 2020 bis 2030 eine Sonderabschreibung von 50 % im Jahr der Anschaffung in Anspruch genommen werden.

Die Abschreibungen werden auf das Konto „Abschreibungen auf Kfz (SKR03: 4832 – SKR04: 6222)“ gebucht.

Geschäftsvorfall

Konten (SKR03/SKR04)

Kontenbezeichnung SKR03 SKR04
Abschreibungen auf Kfz 4832 6222
Absetzung für außergewöhnliche technische und wirtschaftliche Abnutzung des Kfz 4842 6232
Abschreibungen auf Sachanlagen auf Grund steuerlicher Sondervorschriften 4850 6240
Konten

Buchungsbeispiel

Unternehmer Mustermann erwirbt ein Elektronutzfahrzeug. Die Anschaffungskosten wurden auf dem Konto „LKW SKR03: 0350 – SKR04: 0350)“ erfasst.

Die Nutzungsdauer des Elektronutzfahrzeugs beträgt laut AfA-Tabelle 9 Jahre. Es wird linear abgeschrieben.

Weiterhin liegen auch die Voraussetzungen für die Sonderabschreibung für Elektronutzfahrzeuge nach § 7c EStG zu. Mustermann nimmt diese Sonderabschreibung im Jahr der Anschaffung in Anspruch, so dass er im Jahr der Anschaffung 50 % der Anschaffungskosten, von den Anschaffungskosten abziehen kann.

Kontierungsvorschlag

Buchung der linearen AfA

Soll   Haben
4832 Abschreibungen auf Kfz an 0350 LKW


Buchung der Sonder-AfA

Soll   Haben
4850 Abschreibungen auf Sachanlagen auf Grund steuerlicher Sondervorschriften an 0350 LKW

Buchung der linearen AfA

Soll   Haben
6222 Abschreibungen auf Kfz an 0540 LKW


Buchung der Sonder-AfA

Soll   Haben
6240 Abschreibungen auf Sachanlagen auf Grund steuerlicher Sondervorschriften an 0540 LKW
Buchungsbeispiel & Kontierung

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