Verlosungsgewinne an Arbeitnehmer bei Betriebsveranstaltungen werden auf das Konto „Sonstige betriebliche Aufwendungen (SKR03: 4900 – SKR04: 6300)“ gebucht. Liegt der Wert über 60 EUR je Arbeitnehmer, fallen Lohn- und Kirchensteuer sowie Solidaritätszuschlag an.
Die Buchung der abziehbaren Vorsteuer erfolgt auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer (SKR03: 1576 – SKR04: 1406)“.