Auch bei Betriebsvorrichtungen sind Reparaturaufwendungen sofort abziehbar. Allerdings werden diese dann nicht auf das Konto „Grundstücksaufwendungen“ sondern auf das Konto „Reparaturen und Instandhaltungen von technischen Anlagen und Maschinen (SKR03: 4800 – SKR04: 6460)“ gebucht.
Die in der Rechnung enthaltene abziehbare Vorsteuer wird auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer (SKR03: 1576 – SKR04: 1406)“ gebucht.