Etwas anderes gilt, wenn ein wirtschaftlicher Vorteil abgeschöpft wird. Wenn der wirtschaftliche Vorteil abgeschöpft wird, der durch einen Gesetzesverstoß erlangt wurde, kann der abgeschöpfte Teil als Betriebsausgabe abgezogen werden. Derartige Zahlungen werden daher auf das Konto „Sonstige betriebliche Aufwendungen (SKR03: 4900 – SKR04: 6300)“ gebucht.