Die an ein Inkassobüro geleisteten Gelder werden auf das Konto “Nebenkosten des Geldverkehrs (SKR03 #4970/SKR04 #6855)” gebucht.
Die gesamte in der Rechnung ausgewiesene Vorsteuer wird auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer (SKR03 #1576/SKR04 #1406)“ gebucht.