Kosten für die Beseitigung von und zur Vorbeugung gegen Feuchtigkeit stellen Erhaltungsaufwand dar. Sie werden auf das Konto „Grundstücksaufwendungen betrieblich (SKR03: 4290 – SKR04: 6350)“ gebucht, die in den Kosten enthaltene Vorsteuer auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer (SKR03: 1576 – SKR04: 1406)“.