Soweit Formulare und Vordrucke für die Verwaltung erworben werden, werden die betreffenden Aufwendungen auf das Konto „Bürobedarf (SKR03: 4930 – SKR04: 6815)“ gebucht.
Die in den Kosten enthaltene Vorsteuer wird auf das Konto „Abziehbare Vorsteuer (SKR03: 1576 – SKR04: 1406)“ gebucht.