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Geschäftsvorfall suchen, wie z.B.: Abschreibung

Besteuerung nach Durchschnittssätzen, § 23 UStG

SKR03: 1587 – SKR04: 1484

Beschreibung

Zur Steuervereinfachung können bestimmte Berufsgruppen, die nicht buchführungspflichtig sind und die Bedingungen des § 23 UStG i.V.m. §§ 69, 70 UStDV erfüllen, statt der tatsächlichen Vorsteuer eine Pauschale (% vom Nettoumsatz) in Anspruch nehmen.

Zu den Berufsgruppen, die die Vorsteuer nach Durchschnittssätzen nach § 23 UStG in Anspruch nehmen können, zählen das Handwerk, der Einzelhandel, sonstige Gewerbebetriebe und freie Berufe. Eine weitere Voraussetzung ist, dass die Umsätze im vorangegangenen Kalenderjahr maximal 61.356 EUR betragen haben dürfen (§ 69 Abs. 3 UStDV).

Der Vorsteuerabzug nach Durchschnittssätzen lohnt sich in der Regel für Unternehmer, bei denen normalerweise nur sehr geringe Kosten anfallen oder überwiegend Kosten, bei denen keine Umsatzsteuer oder nur der ermäßigte Umsatzsteuersatz abziehbar ist.

Die Pauschalierung gilt nur für die Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA). Der Betrag der pauschalierten Vorsteuer wird unter Kennziffer 63 des Formulars eingetragen. Ein zusätzlicher Ansatz der tatsächlichen Vorsteuer in der UStVA ist ausgeschlossen. In der Gewinnermittlung wird die tatsächliche Vorsteuer als Betriebsausgabe berücksichtigt.

Geschäftsvorfall

Konten (SKR03/SKR04)

Kontenbezeichnung SKR03 SKR04
Vorsteuer nach allgemeinen Durchschnittssätzen UStVA Kz. 63 1587 1484
Gegenkonto für Vorsteuer nach Durchschnittssätzen für § 4/3 EStG 1583 1483
Umsatzsteuervergütungen, z.B. nach § 24 UStG 8955 4695
Konten

Buchungsbeispiel

Schriftsteller Mustermann ermittelt seinen Gewinn durch Einnahmenüberschussrechnung. Er hat in im vergangenen Jahr einen Gewinn gemacht. Der überwiegende Teil seiner Betriebsausgaben berechtigt nicht zum Vorsteuerabzug (Mietkosten, Lohn für Aushilfe für Schreib- und Kopierarbeiten). Mustermann nimmt daher die Pauschalierung der Vorsteuer des Umsatzes in Anspruch.

Kontierungsvorschlag

  • Soll   Haben
    1587 Vorsteuer nach allgemeinen Durchschnittssätzen UStVA Kz. 63 an 1583 Gegenkonto für Vorsteuer nach Durchschnittssätzen für § 4/3 EStG

    Soll die vom Finanzamt vergütete pauschalierte Vorsteuer in der Einnahmenüberschussrechnung unter den Betriebseinnahmen ausgewiesen werden, ist bei der Buchunge statt dem Konto 1583 das Konto 8955 zu verwenden.

    Achtung: Die pauschalierte Vorsteuer wird neben einer gebuchten tatsächlichen Vorsteuer in die UStVA und die USt-Erklärung übernommen. Prüfen Sie, ob Werte von Vorsteuerkonten auf andere Betriebsausgabenkonten umgebucht werden müssen.

  • Soll   Haben
    1484 Vorsteuer nach allgemeinen Durchschnittssätzen UStVA Kz. 63 an 1483 Gegenkonto für Vorsteuer nach Durchschnittssätzen für § 4/3 EStG

    Soll die vom Finanzamt vergütete pauschalierte Vorsteuer in der Einnahmenüberschussrechnung unter den Betriebseinnahmen ausgewiesen werden, ist bei der Buchunge statt dem Konto 1483 das Konto 4695 zu verwenden.

    Achtung: Die pauschalierte Vorsteuer wird neben einer gebuchten tatsächlichen Vorsteuer in die UStVA und die USt-Erklärung übernommen. Prüfen Sie, ob Werte von Vorsteuerkonten auf andere Betriebsausgabenkonten umgebucht werden müssen.

Buchungsbeispiel & Kontierung

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