Wird bei einer KfZ-Reparatur ein Teil (z.B. der Motor) ausgetauscht und überlässt der Kunde der Werkstatt das Altteil, so muss auf das Altteil Umsatzsteuer errechnet werden. Die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer beträgt 10 % des Wertes des Austauschteils.
Der Rechnungsbetrag ohne die Umsatzsteuer wird bei der Werkstatt auf das „Erlöse (SKR03: 8400-8409 – SKR04: 4400-4409)“ gebucht. Der Gesamtaltteilswert wird auf das neu anzulegende Konto „Ausweis des Altteilwertes“ gebucht.
Bei der Verbuchung der Rechnung sind zwei Fallgestaltungen möglich:
- In der Rechnung sind neben dem Austauschteil noch andere Positionen enthalten: In diesem Fall kann die Rechnung nicht in einem Buchungssatz erfasst werden sondern muss in mehrere Buchungssätze aufgegliedert werden.
- In der Rechnung ist nur das Austauschteil enthalten: Für diesen Fall kann ein individuelles Automatikkonto eingerichtet werden, so dass die Rechnung in einem Buchungssatz erfasst werden kann.