Skip to main content
Geschäftsvorfall suchen, wie z.B.: Abschreibung

Altteilwert mit Umsatzsteuer in der Kfz-Branche – Rechnung mit Neuteil und Austauschteil

SKR03: 8400 – SKR04: 4400

Beschreibung

Wird bei einer KfZ-Reparatur ein Teil (z.B. der Motor) ausgetauscht und überlässt der Kunde der Werkstatt das Altteil, so muss auf das Altteil Umsatzsteuer errechnet werden. Die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer beträgt 10 % des Wertes des Austauschteils.

Der Rechnungsbetrag ohne die Umsatzsteuer wird bei der Werkstatt auf das „Erlöse (SKR03: 8400-8409 – SKR04: 4400-4409)“ gebucht. Der Gesamtaltteilswert wird auf das neu anzulegende Konto „Ausweis des Altteilwertes“ gebucht.

Bei der Verbuchung der Rechnung sind zwei Fallgestaltungen möglich:

  • In der Rechnung sind neben dem Austauschteil noch andere Positionen enthalten: In diesem Fall kann die Rechnung nicht in einem Buchungssatz erfasst werden sondern muss in mehrere Buchungssätze aufgegliedert werden.
  • In der Rechnung ist nur das Austauschteil enthalten: Für diesen Fall kann ein individuelles Automatikkonto eingerichtet werden, so dass die Rechnung in einem Buchungssatz erfasst werden kann.
Geschäftsvorfall

Konten (SKR03/SKR04)

In den Standardkontenrahmen gibt es keine speziellen Konten für Altteilwerte. Wie in den Buchungsbeispielen beschrieben, schlagen wir Ihnen die Einrichtung individueller Konten in folgenden Bereichen vor:

Kontenbezeichnung SKR03 SKR04
Umsatzerlöse 8000-8099 4000-4099
Erlöse 8200-8299 4200-4299
Konten

Buchungsbeispiel

Ein Kunde bringt sein Auto in die Werkstatt des Kfz-Meisters Mustermann. Sein Auto hat den Auspuff verloren. Außerdem wird ein neuer Austauschmotor montiert. In diesem Fall liefert Mustermann ein Neuteil (Auspuff) und ein Austauschteil (neuer Motor).

Der Kunde zahlt den Rechnungsbetrag und überlässt Mustermann der kaputten Motor (Altteil).

Als Entgelt für die Lieferung des Austauschteils sind demnach die vereinbarte Geldzahlung und der Wert des Alteils anzusetzen. Dabei kann das Altteil mit einem Durschnittswert von 10% des Austauschteils bewertet werden. Der Wert des zurückgegebenen Altteils muss als Teil der Bemessungsgrundlage berücksichtigt werden.

Kontierungsvorschlag

  • Variante 1. Buchung ohne Altteilwertsteuer

    Soll Haben
    10000-69999 Debitoren an 8400 Erlöse 19% USt

    1.1 Buchung des Gesamtaltteilwerts

    Soll Haben
    8001 Umsatzerlöse an 8001 Umsatzerlöse
    1776 Umsatzsteuer 19%

    1.2 Buchung der noch fehlenden Altteilwertsteuer auf dem Debitorenkonto

    Soll Haben
    10000-69999 Debitoren an 8001 Umsatzerlöse

    Variante 2. Buchung mit Altteilwertsteuer
    2.1. Buchung des Rechnungsbetrags mit 19% Altteilwertsteuer

    Soll Haben
    1000 Kasse an 8400 Erlöse 19% USt

    2.2. Buchung des Altteilwerts

    Soll Haben
    8001 Umsatzerlöse an 8001 Umsatzerlöse
    1776 Umsatzsteuer 19%
  • Variante 1. Buchung ohne Altteilwertsteuer

    Soll Haben
    10000-69999 Debitoren an 4400 Erlöse 19% USt

    1.1 Buchung des Gesamtaltteilwerts

    Soll Haben
    4001 Umsatzerlöse an 4001 Umsatzerlöse
    3806 Umsatzsteuer 19%

    1.2 Buchung der noch fehlenden Altteilwertsteuer auf dem Debitorenkonto

    Soll Haben
    10000-69999 Debitoren an 4001 Umsatzerlöse

    Variante 2. Buchung mit Altteilwertsteuer
    2.1. Buchung des Rechnungsbetrags mit 19% Altteilwertsteuer

    Soll Haben
    1600 Kasse an 4400 Erlöse 19% USt

    2.2. Buchung des Altteilwerts

    Soll Haben
    4001 Umsatzerlöse an 4001 Umsatzerlöse
    3806 Umsatzsteuer 19%
Buchungsbeispiel & Kontierung

Wie hilfreich war dieser Beitrag?

Klicke auf die Sterne um zu bewerten!

Durchschnittliche Bewertung 1 / 5. Anzahl Bewertungen: 5

Bisher keine Bewertungen! Sei der Erste, der diesen Beitrag bewertet.

Es tut uns leid, dass der Beitrag für dich nicht hilfreich war!

Lasse uns diesen Beitrag verbessern!

Wie können wir diesen Beitrag verbessern?

Dieser Artikel wurde mit großer Sorgfalt recherchiert. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der hier angegebenen Informationen können wir dennoch keine Haftung übernehmen.
Insbesondere ersetzen die Informationen keine qualifizierte Beratung durch einen Steuerberater.