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Geschäftsvorfall suchen, wie z.B.: Abschreibung

Abschreibung für ein Alleinvertriebsrecht

SKR03: 4822 – SKR04: 6200

Beschreibung

Das entgeltlich erworbene Alleinvertriebsrecht unterliegt der Abnutzung. Diese beträgt in aller Regel acht Jahre. In schwierigen Fällen muss sie sachgerecht geschätzt werden.

In der Steuerbilanz dürfen immaterielle Vermögensgegenstände nur linear gem. § 7 Abs. 1 EStG abgeschrieben werden.

Die Abschreibungen für ein entgeltlich erworbenes Alleinvertriebsrecht werden auf das Konto „Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände (SKR03: 4822 – SKR04: 6200)“gebucht.

Im Falle einer dauerhaften Wertminderung eines Alleinvertriebsrechts ist eine außerplanmäßige Abschreibung vorzunehmen. Diese wird auf das Konto „Außerplanmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände (SKR03: 4826 – SKR04: 6210)“ gebucht.

Geschäftsvorfall

Konten (SKR03/SKR04)

Kontenbezeichnung SKR03 SKR04
Ähnliche Rechte und Werte 0025 0130
Außerplanmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände 4826 6210
Konten

Buchungsbeispiel

Mustermann erwirbt von einem Waschmittelhersteller im Mai das Alleinvertriebsrecht für ein neues Waschmittel. Er zahlt an den Waschmittelhersteller einen höheren Betrag für das Alleinvertriebsrecht.
Das Alleinvertriebsrecht wird auf das Konto „Ähnliche Rechte und Werte (SKR03: 0025 – SKR04: 0130)“ gebucht.
Die Nutzungsdauer beträgt acht Jahre. Es ist lediglich die lineare Abschreibung zulässig.

Kontierungsvorschlag

Soll Haben
4822 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an 0025 Ähnliche Rechte und Werte
Soll Haben
6200 Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände an 0130 Ähnliche Rechte und Werte
Buchungsbeispiel & Kontierung

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Insbesondere ersetzen die Informationen keine qualifizierte Beratung durch einen Steuerberater.