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Geschäftsvorfall suchen, wie z.B.: Abschreibung

Abschreibung einer Photovoltaikanlage

SKR03: 4830 – SKR04: 6620

Beschreibung

Photovoltaikanlagensind bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens. Sie werden mit ihren Anschaffungskosten aktiviert und über ihre betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abgeschrieben. Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer beträgt laut amtlicher AfA-Tabelle 20 Jahre. Es steht die lineare Abschreibung nach § 7 Abs. 1 EStG oder bei Anschaffung bis 31.12.2007 und vom 01.01.2009 bis 31.12.2010 die degressive Abschreibung nach § 7 Abs. 2 EStG zur Verfügung. Bei Anschaffung im Jahr 2008 und ab 01.01.2011 kann nur die lineare Abschreibung in Anspruch genommen werden.

Wurde die Photovoltaikanlage im Lauf eines Jahres angeschafft, können die Abschreibungen nur zeitanteilig beansprucht werden. Das ist 1/12 der Jahresabschreibung pro angefangenem Monat.

Die Abschreibungen auf Photovoltaikanlagen werden auf das Konto „Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Kfz und Gebäude) (SKR03: 4830 – SKR04: 6620)“ gebucht.

Geschäftsvorfall

Konten (SKR03/SKR04)

Kontenbezeichnung SKR03 SKR04
Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf Kfz und Gebäude) 4830 6620
Konten

Buchungsbeispiel

Die Muster-GmbH erwirbt eine Photovoltaikanlage, die im Wesentlichen dazu dient, die gewonnene Energie in das Stromnetz einzuspeisen und zu verkaufen. Die Anschaffungskosten wurden auf das Konto „Betriebsvorrichtungen SKR03: 0280 – SKR04: 0470)“ gebucht.

Die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer nach der amtlichen AfA-Tabelle beträgt 20 Jahre, was einem linearen Abschreibungssatz von 5 % entspricht.

Kontierungsvorschlag

Soll   Haben
4830 Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf KfZ und Gebäude) an 0280 Betriebsvorrichtungen
Soll   Haben
6220 Abschreibungen auf Sachanlagen (ohne AfA auf KfZ und Gebäude) an 0470 Betriebsvorrichtungen
Buchungsbeispiel & Kontierung

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