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Geschäftsvorfall suchen, wie z.B.: Abschreibung

Abschreibung einer Alarmanlage als unselbständiger Gebäudeteil

SKR03: 4831 – SKR04: 6221

Beschreibung

Alarmanlagen stellen in der Regel unselbständige Gebäudeteile dar.

Handelt es sich bei einer Alarmanlage um einen unselbständigen Gebäudeteil, ist sie zusammen mit dem Gebäude abzuschreiben. Die Buchung der Abschreibung erfolgt auf das Konto „Abschreibungen auf Gebäude (SKR03: 4831 – SKR04: 6221). Die Bemessungsgrundlage für die Abschreibungen erhöht sich in diesem Fall um die Anschaffungskosten der Alarmanlage. Die Nutzungsdauer des Gebäudes ändert sich in der Regel nicht.

Erleidet das Gebäude entweder eine Substanzeinbuße (technische Abnutzung) oder ist es in seiner Nutzungsmöglichkeit (wirtschaftliche Abnutzung) eingeschränkt, erfolgt eine außerplanmäßige Abschreibung, die auf das Konto „Absetzung für außergewöhnliche technische und wirtschaftliche Abnutzung der Gebäude (SKR03: 4841 – SKR04: 6231)“ gebucht wird. Ursache muss ein besonderes Ereignis wie Brand, Hochwasser oder Überholung durch Neuentwicklungen sein.

Geschäftsvorfall

Konten (SKR03/SKR04)

Kontenbezeichnung SKR03 SKR04
Abschreibungen auf Gebäude 4831 6221
Absetzung für außergewöhnliche technische und wirtschaftliche Abnutzung der Gebäude 4841 6231
Konten

Buchungsbeispiel

Musterbau lässt sich in sein Verwaltungsgebäude eine Alarmanlage einbauen. Das Verwaltungsgebäude wurde auf das Konto „Geschäftsbauten (SKR03: 0090 – SKR04: 0240)“ gebucht. Die Anschaffung der Alarmanlage erhöht die Abschreibung.
Die erhöhte Abschreibung wird gebucht.

Kontierungsvorschlag

Soll Haben
4831 Abschreibungen auf Gebäude an 0090 Geschäftsbauten
Soll Haben
6221 Abschreibungen auf Gebäude an 0240 Geschäftsbauten
Buchungsbeispiel & Kontierung

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