Auf diesem Konto werden die beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben der Vollhafter und Einzelunternehmer gebucht. Vollhafter sind z.B die Gesellschafter einer GbR, einer OHG und die Komplementäre einer KG.
Zu den beschränkt abzugsfähigen Sonderausgaben zählen u.a. die Beiträge zu Kranken-, Renten-, Unfall oder Lebensversicherungen.
Es handelt sich um ein Konto aus dem Bereich „Entnahmen„.
Das Konto wird im Jahresabschluss unter dem Eigenkapital ausgewiesen.
Für die beschränkt abzugsfähige Sonderausgaben von Kommanditisten steht das Konto „Sonderausgaben beschränkt abzugsfähig (TH) (SKR03: 1920 – SKR04: 2600)“ zur Verfügung, das im Jahresabschluss unter dem Fremdkapital ausgewiesen wird.