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Geschäftsvorfall suchen, wie z.B.: Abschreibung

Betriebsunter­brechungs­versicherung

SKR03: 4360 – SKR04: 6400

Beschreibung

Die fälligen Beiträge zu einer Betriebsunterbrechungsversicherung können voll als Betriebsausgaben abgezogen werden, wenn betriebsbedingte Risiken abgesichert werden. Zu den betriebsbedingten Risiken zählen z.B. Feuer, Wasserschaden, Einbruchsdiebstahl oder Sturm. Die Buchung erfolgt auf das Konto „Versicherungen (SKR03: 4360 – SKR04: 6400)“.

Werden durch die Betriebsunterbrechungsversicherung oder eine Betriebskostenversicherung ausschließlich außerbetriebliche Risiken abgesichert, z.B. Krankheit des gewerblichen Einzelunternehmers oder Freiberuflers, so sind die Beiträge nicht als Betriebsausgaben abziehbar. Werden die Beiträge vom betrieblichen Bankkonto bezahlt, sind sie auf das Konto „Privatentnahmen (SKR03: 1800 – SKR04: 2100)“ zu buchen.

Die von einer GmbH gezahlten Versicherungsprämien für eine Betriebsunterbrechungsversicherung, die das Erkrankungsrisiko der Geschäftsführer abdecken soll, stellen dagegen Betriebsausgaben und keine verdeckte Gewinnausschüttung dar, wenn die GmbH alleinige Bezugsberechtigte im Versicherungsfall ist.

Geschäftsvorfall

Konten (SKR03/SKR04)

Kontenbezeichnung SKR03 SKR04
Versicherungen 4360 6400
Konten

Buchungsbeispiel

Infolge eines Gebäudebrands wurde auch das Büro von Rechtsanwalt Mustermann stark in Mitleidenschaft gezogen. Neben Beschädigungen an Mobiliar und Büroausstattung konnte Mustermann drei Wochen den Bürobetrieb nicht aufnehmen. Um künftig gegen ein derartiges Risiko gewappnet zu sein, entschloss sich Mustermann zum Abschluss einer Betriebsunterbrechungsversicherung. Der Jahresbeitrag wird per Bank überwiesen.

Kontierungsvorschlag

Soll   Haben
4360 Versicherungen an 1200 Bank
Soll   Haben
6400 Versicherungen an 1800 Bank
Buchungsbeispiel & Kontierung

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