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Geschäftsvorfall suchen, wie z.B.: Abschreibung

Arbeitskleidung für Unternehmer

SKR03: 4980 – SKR04: 6850

Beschreibung

Der Unternehmer kann die Kosten für eigene Arbeitskleidung als Betriebsausgaben abziehen, wenn es sich um typische Berufskleidung handelt. Zur typischen Bekleidung gehören Kleidungsstücke, die

  • als Arbeitsschutzkleidung auf die jeweils ausgeübte Berufstätigkeit zugeschnitten sind oder
  • nach ihrer z.B. uniformartigen Beschaffenheit oder dauerhaft angebrachten Kennzeichnung durch Firmenemblem objektiv eine berufliche Funktion erfüllen, wenn ihre private Nutzung ausgeschlossen ist.

Normale Schuhe, Strümpfe und Unterwäsche sind z.B. keine typische Berufskleidung.

Die Buchung erfolgt auf das Konto „Sonstiger Betriebsbedarf (SKR03: 4980 – SKR04: 6850)„.

Geschäftsvorfall

Konten (SKR03/SKR04)

Kontenbezeichnung SKR03 SKR04
Sonstiger Betriebsbedarf 4980 6850
Konten

Buchungsbeispiel

Schornsteinfegermeister Muster kauft für sich und seinen Gesellen typische Berufskleidung. Da es sich insgesamt um Kleidungsstücke handelt, die der Geselle ausschließlich während der Arbeit trägt und anderweitig nicht verwenden kann, darf Muster die Kleidung seinem Arbeitnehmer lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei zuwenden.

Kontierungsvorschlag

Soll Haben
4980 Sonstiger Betriebsbedarf an 1200 Bank
1576 Abziehbare Vorsteuer 19 %
Soll Haben
6850 Sonstiger Betriebsbedarf an 1800 Bank
1406 Abziehbare Vorsteuer 19 %
Buchungsbeispiel & Kontierung

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